Kieferchirurgie
Die Entfernung selbst ist bei medizinischer Notwendigkeit Kassenleistung, der Ersatz danach meist nicht. Implantate und festsitzender Zahnersatz sind in Österreich grundsätzlich Privatleistungen. Eine Kostenbeteiligung der ÖGK kommt nur in bestimmten medizinischen Sonderfällen und nach vorheriger Bewilligung infrage.
Marktübliche Richtwerte für Implantat und Brücke finden Sie auf unserer Preisseite. Verbindlich wird eine Zahl aus rechtlichen Gründen erst nach der Untersuchung, in Ihrem persönlichen Kostenplan. Reichen Sie diesen vor Behandlungsbeginn bei Kasse oder Zusatzversicherung ein.