Kiefergelenk & CMD
In Österreich dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte Botulinumtoxin nur zur Behandlung von Erkrankungen und Anomalien der Zähne, des Mundes und der Kiefer einsetzen – etwa bei starkem Zähneknirschen mit überlasteter Kaumuskulatur. Das Mittel schwächt den Muskel vorübergehend; beim Knirschen ist das ein Off-Label-Einsatz außerhalb der Zulassung. Kosmetische Faltenbehandlungen im Gesicht fallen laut Gesundheitsministerium nicht in den zahnärztlichen Tätigkeitsbereich. Ob Botox in Ihrem Fall infrage kommt, klärt zuerst eine Funktionsuntersuchung von Kiefer und Kaumuskeln.