Endodontie
Bei erstattungsfähigen Wahlzahnarztleistungen erstattet die ÖGK grundsätzlich 80 Prozent des entsprechenden Vertragstarifs, nicht 80 Prozent der privaten Rechnung. Welche Leistungen im konkreten Fall erstattungsfähig sind, klären Sie anhand des Kostenplans mit der ÖGK.