Implantologie
Zahnimplantate können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, abhängig von Jahreseinkommen und Gesamtausgaben für Zahnmedizin — eine bestimmte Kostenschwelle muss dabei überschritten werden. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.