Häufige Fragen

Ästhetische Zahnmedizin

Kann ich die Kosten eines Smile Makeovers steuerlich absetzen?

Unter Umständen, soweit es um Krankheitskosten geht. Das Bundesministerium für Finanzen zählt Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung, etwa für Krone oder Brücke, zu den außergewöhnlichen Belastungen, bei denen ein einkommensabhängiger Selbstbehalt abgezogen wird. Ein Smile Makeover ist aber kein fester Leistungsumfang. Ob ein Teil Ihrer Behandlung als Krankheitskosten gilt oder rein ästhetisch ist, hängt vom Befund ab. Bewahren Sie Rechnungen und Kostenplan auf und klären Sie Ihren Fall mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung. Quelle: Bundesministerium für Finanzen.

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