Prophylaxe
Eine privat bezahlte Rechnung begründet allein keinen Erstattungsanspruch. Bei der ÖGK gilt für Mundhygiene die begrenzte Ausnahme ab dem 10. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag. Für diese Leistung ist bei Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten eine tarifgebundene Erstattung möglich. Andere Versicherungen haben eigene Bedingungen.