Prophylaxe
Bei Erwachsenen ist Mundhygiene in der Regel eine Privatleistung ohne ÖGK-Erstattung. Die ÖGK-Ausnahme gilt ab dem 10. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag: einmal pro Behandlungsjahr, mit fester Zahnspange zweimal und mindestens sechs Monaten Abstand. In diesem Altersrahmen kann auch bei einer Wahlordination eine tarifgebundene Erstattung möglich sein. Prüfen Sie Ihren Anspruch vor dem Termin.