Zahnersatz
Für Kronen und Brücken leistet die ÖGK grundsätzlich keinen Zuschuss. Ausnahmen gelten in besonderen medizinischen Fällen und müssen bewilligt werden. Andere Träger und private Versicherungen haben eigene Regeln. Klären Sie einen Anspruch vor Behandlungsbeginn anhand des Kostenplans.