Implantologie
Das ist möglich. Das Finanzministerium zählt Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz zu den Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Dabei gilt ein Selbstbehalt, der von Ihrem Einkommen abhängt: Steuerlich wirkt sich nur der Teil der Kosten aus, der darüber liegt. Ersätze der Krankenversicherung werden vorher abgezogen.
Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Ob und in welcher Höhe sich der Abzug in Ihrem Fall auswirkt, beantworten das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung; die Voraussetzungen nennt die Übersicht des Finanzministeriums.