Implantologie
Implantate und festsitzender Zahnersatz sind grundsätzlich Privatleistungen. Eine ÖGK-Kostenbeteiligung kommt in bestimmten medizinischen Sonderfällen nach vorheriger Bewilligung infrage. Klären Sie einen möglichen Anspruch anhand Ihres Befunds und Kostenplans direkt mit Ihrer Versicherung.