Digitale Zahnmedizin
Ja. Die Aufnahme gehört zu Ihren Gesundheitsdaten, und Sie bekommen sie auf Wunsch mit — im DICOM-Format, das jede Praxis und jedes Krankenhaus lesen kann.
Das ist mehr als eine Formalie: Eine vorhandene Aufnahme erspart eine zweite, wenn Sie eine Zweitmeinung einholen oder woanders weiterbehandelt werden. Bringen Sie umgekehrt eine aktuelle Aufnahme mit, prüfen wir zuerst, ob sie unsere Frage beantwortet — dann brauchen wir keine neue.