Bleaching
Kosmetische Zahnaufhellungsprodukte mit mehr als 0,1 bis höchstens 6 Prozent enthaltenem oder freigesetztem Wasserstoffperoxid dürfen nach der EU-Kosmetikverordnung nicht bei unter 18-Jährigen angewendet werden. Diese Produktregel ist keine vollständige Aussage über jede Behandlung verfärbter Zähne bei Kindern.